asia intensiv Schule für Japanisch Dr. Heinrich Reinfried

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ASIA INTENSIV Schule für Japanisch Dr. Heinrich Reinfried ist im Handelsregister des Kantons Zürich als Einzelunternehmen mit der
Firmennummer CHE-108.437.045 registriert.

 

Geschäftsbedingungen

1. Kosten für Schulung und Lehrmaterial

Preise für Schulungen sind in Schweizer Franken angegeben. Das Lernmaterial wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Preise Stand 1.1.2009. Preisänderungen jederzeit vorbehalten.

2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages

ASIA INTENSIV bietet die im Internet unter www.asiaintensiv.ch publizierten Sprachkurse an. Die Ausschreibung gilt als Offerte. Der Unterrichtsvertrag kommt grundsätzlich mit der Unterschrift unter den Schulungsvertrag zustande.

3. Zahlung der Kurskosten

Der/die Unterrichtsnehmer/-in verpflichtet sich, die Kurskosten (Schulung und Lehrmittel) bis 10 Tage vor Schulungsbeginn auf das Postcheckkonto 80-52176-3 von ASIA INTENSIV zu überweisen.

4. Vereinbarung der Schulungstermine

Die Schulleitung vereinbart die einzelnen Termine eines Schulungsprogrammes mit dem/der Unterrichtsnehmer/-in und hält diese in einer Reservationsbestätigung fest. Der schriftliche Schulungsvertrag regelt die Bedingungen für nachträgliche Terminänderungen, telefonische Absagen sowie Unterbruch von Schulungsprogrammen (time-stop).

5. Beendigung des Vertrags

Unterrichtsnehmer/-innen, die zwischen der Anmeldung und Kursbeginn vom Unterrichtsvertrag zurücktreten, erhalten 50% des Kursgeldes zurück. Erfolgt der Rücktritt vom Unterrichtsvertrag nach Beginn des Kurses, so ist das volle Kursgeld verfallen. Das Schulungsprogramm muss spätestens 12 Monate nach Rechnungsdatum beendet sein. Lektionen, die während dieser Zeit nicht absolviert wurden, verfallen. Das Schulgeld für nicht absolvierte Lektionen wird nicht zurückbezahlt.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen dem/der Unterrichtsnehmer/-in und ASIA INTENSIV unterstehen schweizerischem Recht. Sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten mit Sitz in Zürich beurteilt.

 

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